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   VGH Bayern, 23.02.2021 - 7 CE 21.221   

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https://dejure.org/2021,5992
VGH Bayern, 23.02.2021 - 7 CE 21.221 (https://dejure.org/2021,5992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2021 - 7 CE 21.221 (https://dejure.org/2021,5992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 7 CE 21.221 (https://dejure.org/2021,5992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 152a, § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Anhörungsrüge gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss

  • rewis.io

    Anhörungsrüge gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfeverfahren; Anhörungsrüge; Kostenentscheidung; Prozesskostenhilfe; Kostenfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 7 CE 21.221
    Die Anhörungsrüge ist nach § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO statthaft (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Ls und Rn. 2).

    Der Senat geht dabei davon aus, dass eine Anhörungsrüge auch gegen einen ablehnenden Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe statthaft ist und der Antragsteller nicht auf die erneute Beantragung von Prozesskostenhilfe verwiesen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 2).

    Obwohl das originäre Prozesskostenhilfeverfahren vom Gesetzgeber kostenfrei gestellt ist, besteht kein Anlass, diese Kostenfreiheit auch auf erfolglose Rechtsbehelfe in Prozesskostenhilfesachen zu erstrecken (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2021 - 8 OB 126/21

    Anhörungsrüge; Formular; Gehörsrüge; Prozesskostenhilfe

    Das Verfahren ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 17.12.2020 - 8 LA 92/20 -, juris Rn. 7) nicht gerichtskostenfrei, da der Gesetzgeber das Anhörungsrügeverfahren kostenrechtlich verselbstständigt hat, ohne hiervon Prozesskostenhilfeangelegenheiten auszunehmen (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.2.2019 - 12 LA 214/18 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.4.2021 - 2 S 1161/21 -, juris Rn. 6f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.2.2021 - 7 CE 21.221 -, juris Rn. 9; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2021 - 15 A 855/21 -, juris Rn. 5).
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